Lärm in der Bauleitplanung
Im Rahmen der Bauleitplanung sind oftmals Belange des Schallimmissionsschutzes zu untersuchen. Dabei können sowohl die auf ein Plangebiet wirkenden als auch die davon ausgehenden Geräuschimmissionen oder auch beide Möglichkeiten relevant sein. Wir bieten Ihnen gerne die für das jeweilige Planvorhaben zutreffenden Untersuchungen an.
Bei der Erschließung von Plangebieten mit schutzbedürftiger Bebauung in der Nähe von stark frequentierten bzw. lauten Verkehrswegen, gewerblichen Anlagen oder planungsrechtlich festgelegten Gewerbeflächen sind die Belange der DIN 18005 bzgl. der verkehrs- und gewerblich bedingten Geräuschbelastungen zu prüfen und zu beurteilen. Auch die Geräuschimmissionen durch bestehende oder geplante Sport- und Freizeitanlagen sind im Rahmen der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Weiterhin sind die Mindestanforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile schutzbedürftiger Räume gemäß der aktuellen DIN 4109 zu ermitteln.
Bei der Erschließung neuer Gewerbegebiete sind ggf. Emissionskontingente nach DIN 45691 unter Berücksichtigung der gewerblichen Geräuschvorbelastung zu ermitteln, so dass auch in Zukunft keine Konflikte mit der umliegenden Wohnbebauung entstehen.
Sollten Neubauten oder wesentliche Änderungen von Verkehrswegen innerhalb eines Bebauungsplans festgesetzt werden, ist deren Verträglichkeit mit der bestehenden oder auch zusätzlich geplanten Wohnbebauung nach der 16. BImSchV zu prüfen und zu beurteilen.
Wir bieten Ihnen die entsprechenden Schallausbreitungsberechnungen bzw. Lärmprognosen sowie deren Beurteilung für die oben genannten Untersuchungsarten an.